Allgemeine Geschäftsbedingungen
- 1. Allgemeines
- Für die geschäftlichen Beziehungen zu unseren Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn der Kunde uns seine, ggf. abweichende, Geschäftsbedingungen mitteilt oder mitgeteilt hat.
- 2. Vertragsabschluss
- Die allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen. Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge, Kaufabschlüsse und sonstige Vereinbarungen, insbesondere mündliche Verabredungen und Zusicherungen unserer Angestellten werden erst durch eine schriftliche Bestätigung verbindlich.
- 3. Lieferung
- Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen nach unserer Wahl durch uns oder ggf. durch eine Spedition. Es muss mit geringen Zeitverschiebungen in vertretbarem Maße gerechnet werden. Für Schäden, die durch Ereignisse höherer Gewalt entstehen, leisten wir keinen Schadenersatz.
- 4. Dekorations- und Ausstattungszubehör
- Sämtliches von uns überlassenes Dekorations- und Ausstattungszubehör sowie das Leergut sind innerhalb von fünf Tagen in ordentlichem Zustand an uns zurückzugeben, wenn nichts anderes vereinbart ist. Bei Nichtrückgabe wird dem Kunden pro Tag 20,- € Leihgebühr pro Zubehör in Rechnung gestellt.
- 5. Zahlungen
- Bei Auftragserteilung ist, solang vertraglich nichts anderes vereinbart ist, ein Abschlag i.H.v. 20 % der Bruttosumme in Euro an uns zu zahlen. Erst nach Eingang dieser Zahlung sind wir zur Ausführung des Auftrages verpflichtet. Überzahlte Beträge werden rückerstattet.
- Zahlungen haben in Euro sofort nach Rechnungsdatum zu erfolgen, inklusive der jeweils geltenden Mehrwertsteuer ohne jeden Skontoabzug. Nach Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungsdatum sind wir zur Berechnung von Verzugszinsen i.H.v. 2% über dem jeweils geltenden Banksatz für Überziehungskredite berechtigt. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt uns vorbehalten.
- Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber unter der Voraussetzung der Diskontierbarkeit angenommen. Diskontspesen sind vom Tag der Fälligkeit zu entrichten und gehen wie die Kosten der Einziehung und sonstige Gebühren, Spesen und Steuern zu Lasten des Kunden. Geleistete Anzahlungen werden, ohne Rücksicht auf Anweisungen des Kunden, auf die jeweils älteste Forderung einschließlich aufgelaufener Zinsen verrechnet. Mit von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen kann der Kunde aufrechnen. Im Übrigen ist die Aufrechnung ausgeschlossen. Bei Verzug des Kunden, der ohne weitere Mahnung mit Überschreitung der Zahlungsfrist eintritt, werden unabhängig von der Entstehung von Verzugszinsen sämtliche noch offenen Rechnungen fällig und wir sind berechtigt sofortige Sicherstellung zu verlangen. Nicht zurückgegebene oder beschädigte Sachgegenstände aus unserem Eigentum werden dem Kunden in voller Höhe berechnet.
- 6. Stornierungen
- Der Vertrag ist mit der Angebotsbestätigung durch den Auftraggeber bindend. Bei Stornierungen nach Angebotsbestätigung wird eine Stornogebühr in Höhe von 20% der bestätigten Leistung fällig. Bei Stornierung 7 Tage vor der Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe von 50% fällig. Bei Stornierung 3 Tage vor der Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe von 100% fällig.
- 7. Mängelrüge
- Der Kunde hat die gelieferte Ware und Dekoration nach Übergabe unverzüglich mit der ihm zumutbaren Gründlichkeit zu prüfen. Bei etwaigen Unstimmigkeiten oder Abweichungen der Lieferung sind sofort schriftliche Vermerke auf dem Lieferschein zu machen oder der Lieferer ist umgehend telefonisch zu benachrichtigen. Bei nachweisbaren Mängeln können wir nach unserer Wahl nachbessern oder kostenlosen Ersatz liefern. Ein Recht auf Wandlung oder Minderung entfällt, falls etwaige Mängel bzw. Service - Minderleistungen erst später beanstandet werden.
- 8. Eigentumsvorbehalt
- Sämtliche von uns zur Verfügung gestellten Ideen, auch Buffetzusammenstellungen, insbesondere aber die Vorschläge zur Dekoration sind und bleiben unser geistiges Eigentum und dürfen nicht kopiert werden. i(s)s anders Catering & Event GmbH hält sich gerichtliche Schritte vor. Die von uns gelieferten Waren, auch Dekorationsmaterial, bleiben bis zur völligen Tilgung sämtlicher Forderungen - gleich, aus welchen Rechtsgründen - unser Eigentum. Der Kunde ist nicht zur Weiterlieferung, zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung berechtigt. Die Be- und Weiterverarbeitung von uns gelieferter Ware, auch der Dekoration, ist dem Kunden nicht erlaubt. Auch genehmigt der Kunde der i(s)s anders Catering & Event GmbH dessen Leistung fotografisch zu dokumentieren und zum Zwecke der Werbung weiterzureichen.
- 9. Änderungen
- Sollten Änderungen für bereits bestellte Dekoration, Ware oder Essen vorgenommen werden, so informiert uns der Kunde bitte rechtzeitig. Unsere Einkaufsplanung muss jedoch 10 Tage vor Liefertermin abgeschlossen sein. Bei Änderungsmitteilungen davor können wir kostenlos auf die Wünsche des Kunden eingehen. Später eingehende Änderungen können nur schwer berücksichtigt werden. Bei zu später Meldung bzw. Absage werden dem Kunden die bereits entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. Eine Erhöhung der Personenzahl kann bis zu 4 Tagen vor Lieferung mitgeteilt werden.
- 10. Zusätzliche Geschäftsbedingungen
- Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung zur Ausführung von Aufträgen. Insbesondere wird auch dann kein Schadenersatz für nicht oder zu spät gelieferte Ware, gleich welcher Art, geleistet.
- Die i(s)s anders Catering & Event GmbH behält sich vor, im Rahmen von Sonderaktionen Sonderpreise festzusetzen.
- Wir sind grundsätzlich nicht verpflichtet Veranstaltungen politischer, religiöser oder weltanschaulicher Gruppierungen, Einrichtungen oder Vereinigungen durchzuführen.
- 11. Haftung
- Eine Haftung ist generell ausgeschlossen und erfolgt nur bei grob fahrlässigem Verschulden unsererseits.
- 12. Genehmigungen, Versicherungen und Abnahmen
- Die i(s)s anders Catering & Event GmbH ist in keinem Fall der Veranstalter. Der Kunde ist immer selbst für die ordnungsgemäße Anmeldung bei der GEMA bzw. abschließen einer Veranstaltungshaftpflicht verantwortlich. Ebenso ist der Kunde verantwortlich für bauliche Abnahmen (Zelte o.ä.) der Veranstaltungsorte und sonstige Genehmigungen, welche für die Veranstaltung erforderlich sind.
- 13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dresden
Die Vertragsbeziehungen zu unseren Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung internationaler Kaufrechtsgesetze ist ausgeschlossen.